Dr. Petra Vandrey – Anwaltskanzlei für Familienrecht
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf das Familienrecht spezialisiert. Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen, seit 2001 als Fachanwältin für Familienrecht. Ich arbeite gern und mit langjähriger Erfahrung, Sachverstand und Verständnis für meine Mandanten und Mandantinnen. Zu Beginn führe ich stets ein ausführliches Beratungsgespräch, um die Interessen und Wünsche des Menschen, der vor mir sitzt, gut zu verstehen. Mein Ziel ist es, auch in komplexen und streitigen Angelegenheiten eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Selbstverständlich sorge ich jedoch in Fällen, in denen eine friedliche Lösung nicht machbar ist, für eine Geltendmachung der Ansprüche meiner Mandanten vor den Familiengerichten.
- Eheverträge, Partnerschaftsverträge
- Scheidungsverfahren
- Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Auseinandersetzungen um Immobilien
- Klärung gemeinsamer Schulden
- Versorgungsausgleich
- Erbrechtliche Beratung, Testamente und Erbverträge
- Mediation
Tätigkeitsfelder
- Eheverträge, Partnerschaftsverträge
- Scheidungsverfahren
- Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Auseinandersetzungen um Immobilien
- Klärung gemeinsamer Schulden
- Versorgungsausgleich
- Erbrechtliche Beratung, Testamente und Erbverträge
- Mediation
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf das Familienrecht spezialisiert. Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen, seit 2001 als Fachanwältin für Familienrecht. Ich arbeite gern und mit langjähriger Erfahrung, Sachverstand und Verständnis für meine Mandanten und Mandantinnen. Zu Beginn führe ich stets ein ausführliches Beratungsgespräch, um die Interessen und Wünsche des Menschen, der vor mir sitzt, gut zu verstehen. Mein Ziel ist es, auch in komplexen und streitigen Angelegenheiten eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Selbstverständlich sorge ich jedoch in Fällen, in denen eine friedliche Lösung nicht machbar ist, für eine Geltendmachung der Ansprüche meiner Mandanten vor den Familiengerichten.